Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet

12. April 2024

Um die Zuger Seen wirkungsvoll vor einer Ausbreitung der Quaggamuschel zu schützen, hat der Regierungsrat ein Verbot für die Einwasserung von Wanderbooten verabschiedet, die nicht im Kanton Zug immatrikuliert sind. Dieses Verbot gilt für den Ägerisee und für den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees.

Aktuell besteht eine akute Gefahr, dass invasive aquatische Organismen durch gewässerwechselnde Boote in die Zuger Gewässer eingeschleppt werden. Die Quaggamuschel etwa weist ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotential auf, verbunden mit Kosten in Millionenhöhe.

Zum Schutz der Zuger Gewässer hat der Regierungsrat deshalb für den Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees Einschränkungen für gewässerwechselnde Boote erlassen. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Boote: Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Zug registrierte Boote (Boote mit Zuger Kontrollschild) auf dem Gebiet des Kantons Zug einwassern.

Für Zuger Boote ändert sich nichts. Für diese gilt nach einem Gewässerwechsel weiterhin eine Reinigungs-, Melde- und Einwasserungsbewilligungspflicht.

Die Verordnung über das Einwassern von Booten tritt ab dem 12. April 2024 in Kraft und ist vorab auf ein Jahr befristet.

 

Verbot für Einwasserung von Wanderbooten (zg.ch)


Kontakt

Laura Dittli
Regierungsrätin
Sicherheitsdirektion
+41 41 594 50 20
laura.dittli@zg.ch

Quaggamuschel an Bootsrumpf