Einwohnergemeindeversammlung
Ort
AEGERIHALLE6314 Unterägeri
Informationen
- Beschreibung
Einwohnergemeindeversammlung (Budgetgemeinde)
Montag, 9. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2024
- Kenntnisnahme Finanzplan
- Genehmigung des Budgets 2025, Festsetzen der Steuern
- Revision Feuerwehrreglement
Die Kurzfassung des Budgets 2025 mit Berichten und Anträgen des Gemeinderates zu den vorliegenden Traktanden wird allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, wo auch die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften ab Mittwoch, 13. November 2024, eingesehen werden können.
Um die Druck- und die Erstellungskosten einzusparen, wird die ausführliche Version des Budgets 2025 nicht mehr gedruckt. Das Budget 2025 ist abrufbar auf der Website der Einwohnergemeinde Unterägeri unter http://www.unteraegeri.ch/publikationen. Sollte jemand keinen Zugriff auf das Internet haben, kann ein Exemplar des ausführlichen Budgets bei der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Unterägeri, Zugerstrasse 2, 6314 Unterägeri, Tel. 041 754 55 45, verlangt werden.
Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
- Voraussetzungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (§ 398 ZGB, SR 210).
Download
Dokumente
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Vorlage Gemeindeversammlung Budget 2025 (PDF, 4.03 MB) | Download | 0 | Vorlage Gemeindeversammlung Budget 2025 |
Detailbudget 2025 (PDF, 1.3 MB) | Download | 1 | Detailbudget 2025 |
Medienmitteilung_Budget 2025_20241106 (PDF, 127.02 kB) | Download | 2 | Medienmitteilung_Budget 2025_20241106 |