16. Juni 2025, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

AEGERIHALLE

Kontakt

Peter Lüönd
peter.lueoend@unteraegeri.ch

Informationen

Beschreibung
Infos folgen

 

Voraussetzungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (§ 398 ZGB, SR 210).

Gemeindehaus