Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Weitere Details finden Sie direkt im Merkblatt «Allgemeine Informationen für Zugezogene».

 

Befreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Befreiung von der Versicherungspflicht. Trifft einer der im Merkblatt genannten Befreiungsgründe auf Sie zu, reichen Sie bitte ein vollständiges Befreiungsgesuch mit all den notwendigen Beilagen bei der Einwohnerkontrolle Unterägeri ein.


Merkblätter

Allgemeine Informationen für Zugezogene
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Information für Grenzgängerinnen/Grenzgänger
Informationen für Rentenbezügerinnen/-bezüger, die in einem EU-/EFTA-Staat ziehen
Informationen für Arbeitslose, die in ein EU-/EFTA-Staat ziehen


Formulare für EU- und EFTA Staatsangehörige

Familienangehörige (nicht erwerbstätige) mit Aufenthalt in einem EU-/EFTA-Staat (Formular F)
Grenzgängerinnen/Grenzgänger aus AT, DE, IT (Formular G)
Grenzgängerinnen/Grenzgänger aus Frankreich
Kurzaufenthalterinnen/-aufenthalter mit Aufenthaltsdauer bis 3 Monate (Formular K)
Nichterwerbstätige mit Aufenthaltsbewilligung (Formular E)
Privatversicherte im höheren Alter oder mit chronischer Erkrankung (Formular H)
Schülerinnen/Schüler, Studierende, Praktikantinnen/Praktikanten (Formular B)

 

Formulare für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige

Entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Formular D)
Kurzaufenthalterinnen/-aufenthalter mit Aufenhaltsdauer bis drei Monate (Formular K)
Pflichtversicherte (Formular A)
Privatversicherte im höheren Alter oder mit chronischer Erkrankung (Formular H)
Schülerinnen/Schüler, Studierende, Praktikantinnen/Praktikanten (Formular B)

Zugehörige Objekte

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