Baubewilligung
Kontakt
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Gemeindeverwaltung Unterägeri
Abteilung Bau
Stephanie Pfyl
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
+41 41 754 55 20
stephanie.pfyl@unteraegeri.ch
Baurecht
Folgen Sie diesem Link zur Bauordnung für Unterägeri.
Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»
Mit der Online-Plattform «cymo ebau» können Sie Ihre Baugesuche und -anfragen in den Gemeinden des Kantons Zug digital einreichen. «cymo ebau» unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Dank «cymo ebau» können Sie jederzeit den Fortschritt des Bewilligungsprozesses verfolgen.
Zugang zu «cymo ebau»
Die Anmeldung erfolgt über die «eZug App». Um diese nutzen zu können, benötigen Sie ein ZUGLOGIN (kantonale elektronische Identität) für natürliche Personen.
Mit einem ZUGLOGIN für juristische Personen können Sie sich nicht in der «eZug App» anmelden.
- Im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Person können ein «ZUGLOGIN» schriftlich oder am Schalter eröffnen
- Nicht im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Personen können ein «ZUGLOGIN» am Schalter eröffnen
So nutzen Sie «cymo ebau»
- ZUGLOGIN für natürliche Personen schriftlich oder am Schalter beantragen (einmalig)
- eZug App auf dem Smartphone installieren (Android/iOS) (einmalig)
- In der eZug App mit den ZUGLOGIN Zugangsdaten anmelden (einmalig)
- Webseite «cymo ebau» aufrufen und «Anmelden» klicken
- eZug-App öffnen und QR-Code mit dem QR-Scanner in der eZug App (unten links) scannen
- Baugesuch/Bauanzeige, Bauanfrage oder in einigen Gemeinden auch Reklamegesuch einreichen
Fragen und Antworten
1. Warum brauche ich ein ZUGLOGIN?
Gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz können Eingaben elektronisch eingereicht und mittels ZUGLOGIN auf die eigenen Geschäftsfälle zugegriffen werden.
2. Wie kann ich ein ZUGLOGIN beantragen?
Alle Personen (auch Ausserkantonale) können ZUGLOGIN bei einer der Registrierungsstellen per Formular am Schalter beantragen. Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, haben zudem die Möglichkeit, ZUGLOGIN schriftlich zu beantragen.
3. Warum kann ich mein ZUGLOGIN des Typs «juristische Person» nicht nutzen?
Der Bund erarbeitet aktuell eine elektronische Identität für natürliche Personen. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Juristische Personen handeln immer durch ihre Organe, welche natürliche Personen sind. Da eZug mit der künftigen nationalen Lösung kompatibel sein soll, können elektronische Identitäten des Typs «juristische Person» nicht eingebunden werden.
4. Ich nutze eZug/ZUGLOGIN privat und beruflich, wie kann ich das trennen?
eZug/ZUGLOGIN dient rein der Authentifizierung, die Anwendungen (Baugesuche, Steuern, Schulportal, …) sind komplett getrennt und eigenständig. Wenn Sie ein Baugesuch einreichen, empfehlen wir Ihnen, im eZug Profil die berufliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese für die Anmeldung an «cymo ebau» zu verwenden.
5. Kann ich mein eZug/ZUGLOGIN mit Mitarbeitenden teilen, damit sie das Baugesuch ebenfalls bearbeiten können?
Nein. Das eZug/ZUGLOGIN ist eine persönliche elektronische Identität.
6. Wie können weitere Personen das Baugesuch bearbeiten?
In «cymo ebau» können in einem Projekt mehrere Personen berechtigt werden. Auch für eingeladene Personen ist eZug/ZUGLOGIN Voraussetzung, um «cymo ebau» nutzen zu können.
7. Warum müssen gewisse Dokumente (Eingabequittung, Baudossier) trotzdem in Papierform eingereicht werden?
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.
Planbeilagen
Alle Pläne sind 3-fach im Aktenformat A4 gefaltet sowie einmal digital einzureichen. Die Pläne sind mit Datum zu versehen und durch die Bauherrschaft, Projektverfasser, Vertreter und Grundeigentümer zu unterzeichnen.
Baueingabe
Es werden zwei verschiedene Verfahren der Baueingabe angewandt.
Ordentliches Verfahren:
Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, welche nach aussen in Erscheinung treten bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.
Die Behandlungsfrist dauert für Baugesuche zwei Monate bzw. für Baugesuche mit Einsprache drei Monate. Die Behandlungsfristen beginnen zu laufen, sobald die Gesuchsunterlagen vollständig sind und - bei Baugesuchen - die Auflagefrist abgelaufen ist.
Vereinfachtes Verfahren:
Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen. Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden.
Energieförderprogramme
Infos zu den Energieförderprogrammen finden Sie auf unserer Website hier.