Alimenteninkasso & Bevorschussung
Für die Durchführung der Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso haben die Gemeinden des Kantons Zug eine zentrale Fachstelle beauftragt. Diese prüft die Grundlagen und stellt der Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um Bevorschussung zu.
Für detaillierte Auskünfte betreffend Anspruchsberechtigung und Vorgehen für eine Alimentenbevorschussung setzen Sie sich bitte direkt mit folgender Fachstelle in Verbindung:
eff-zett das Fachzentrum
Alimenteninkasso und Bevorschussung
Untermüli 7
6300 Zug
+41 41 725 26 20
alimente@eff-zett.ch
Alimenteninkasso eff-zett
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz, BGS 213.711) vom 1. Januar 2013.