Beherbergung von Gästen
Meldepflicht der Gäste
Gemäss § 16 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 (BGS 943.11) hat, wer gegen Entgelt Gäste beherbergt, aus kriminalpolizeilichen Gründen von jedem Gast bei dessen Ankunft einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Die ausgefüllten Meldescheine (blauer Durchschlag) sind umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben oder können online gastmeldeschein.zg.ch/ eingereicht werden.
Diese Bestimmung gilt für sämtliche Beherbergende im Kanton Zug, also auch solche, die z.B. über Plattformen wie airbnb.ch, bnb.ch, couchsurfing.com, housetrip.com, usw. Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zuger Polizei: www.zugerpolizei.ch
Meldeschein
Meldescheine können jederzeit unentgeltlich bei der Einwohnergemeinde bezogen werden.
Ein Meldeschein verfügt über 4 Durchschlagblätter: weiss für Vermietende, rosa für die Gemeinde Unterägeri, blau für die Zuger Polizei und gelb für die Gäste.
Der blaue Gastmeldeschein für die Zuger Polizei kann auch online eingereicht werden: gastmeldeschein.zg.ch/.
Beherbergungsabgabe / Kurtaxe
Die Grundlagen für die Erhebung der Beherbergungsabgabe sind im kantonalen Gesetz über die Beherbergungsabgabe und in der Verordnung über die Beherbergungsabgabe geregelt.
Die Gemeinde Unterägeri bittet alle Beherbergende zweimal jährlich das Formular Beherbergungsabgabe auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit den rosafarbenen Meldescheinen pro Abrechnungsperiode bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Das Formular ist unter «Online Dienste» zu finden und berechnet automatisch den zu bezahlenden Totalbetrag pro Abrechnungsperiode.
Die Beherbergenden werden gebeten, diesen Betrag fristgerecht an die Gemeinde zu überweisen.
Die Abrechnungsperioden sind:
1. Januar bis 30. Juni
> Formular Beherbergungsabgabe zusammen mit rosa Meldescheinen einreichen bis 15. Juli
> Zahlung Totalbetrag Beherbergungsabgabe gemäss Berechnung im Formular bis 30. Juli
1. Juli bis 31. Dezember
> Formular Beherbergungsabgabe zusammen mit rosa Meldescheinen einreichen bis 15. Januar
> Zahlung Totalbetrag Beherbergungsabgabe gemäss Berechnung im Formular bis 30. Januar
Erträge aus Beherbergungsabgabe
Die Erträge gehen an den Verein Ägerital-Sattel Tourismus und an Zug Tourismus. Sie werden für touristische Dienstleistungen und Angebote verwendet.
Kontakt
Einwohnerkontrolle Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 00
Fax +41 41 754 55 55
einwohnerkontrolle@unteraegeri.ch