Volljährigkeit
18 Jahre alt - was nun?
Auf dieser Seite sind hilfreiche Infos und Links für Volljährige aufgelistet. Bei offenen Fragen dürfen Sie gerne die Einwohnerkontrolle kontaktieren.
Feier für Jungbürgerinnen und Jungbürger
Die Gemeinde Unterägeri versendet jährlich Einladungen zur Feier für die Jungbürgerinnen und Jungbürger, welche im laufenden Jahr die Volljährigkeit erreichen. Bei der Herbstveranstaltung erhalten die Eingeladenen einige Informationen und erleben einen lustigen Abend zusammen. Dieses Jahr findet der Anlass am 23. November 2023 statt.
Stimmrecht
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz leben, können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch eine Volksinitiative lancieren, ein Referendum ergreifen und beides unterzeichnen.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich nicht registrieren, um an den Wahlen oder Abstimmungen teilzunehmen. Wenn Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie von Ihrer Wohngemeinde automatisch ins Stimmregister eingetragen.
Führerausweis
Wenn Sie sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzen, brauchen Sie einen Führerausweis. Ihr Führerausweis muss der Art des Fahrzeugs entsprechen, das Sie lenken. Sie wollen wissen, für welche Fahrzeugart Sie welchen Führerausweis brauchen?
Sie finden online z.B. auf fuehrerausweise.ch zu allen Kategorien eine kurze Beschreibung plus Informationen zum Erwerb des Führerausweises in dieser Kategorie.
Weitere Infos wie z.B. zur Beantragung eines Lernfahrausweise im Kanton Zug finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamtes.
Steuerpflicht
Anders als in den meisten Ländern, werden in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen Steuern erhoben: Vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Dies ist auf die föderalistische Staatsstruktur der Schweiz zurückzuführen. Dabei werden gewisse Steuern nur vom Bund erhoben, andere nur von den Kantonen und/oder Gemeinden. Es gibt aber auch Steuern, die von allen drei Ebenen erhoben werden, so z.B. die Einkommenssteuer für natürliche Personen.
Hier erfahren Sie mehr über die Steuerpflicht im Kanton Zug.
Viele hilfreiche Tipps und Informationen finden Sie auf der Website "Steuerwissen für Jugendliche" steuern-easy.ch.
Sozialversicherungen
In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
- der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
- der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
- die Arbeitslosenversicherung,
- die Familienzulagen.
Die AHV ist der bedeutendste Zweig im schweizerischen Sozialversicherungssystem und unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:
- vorzeitig Pensionierte
- Teilzeitbeschäftigte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern
- Studierende
- Weltreisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene
- Verwitwete
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
- erwerbstätige Personen, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als 514 Franken (Stand 1. Januar 2023) betragen
- Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten
Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden und ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten.
Weitere Infos für die Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen finden Sie bei der Ausgleichskasse Zug.
Versicherungspflicht
Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Das Gesuch ist auf dem entsprechenden Formular unter Beilage des gültigen Versicherungsausweises bis 30. April des laufenden Jahres bei der Einwohnerkontrolle Unterägeri einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.akzug.ch/produkte/praemienverbilligung-ipv/
Dienstpflicht
Die Schweizer Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürger. Sie beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Schweizerinnen können sich freiwillig zum Militärdienst melden.
Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Zivilschutz und Militär des Kantons Zug.