Gastgewerbe
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken im Gastgewerbe ist eine dauerhafte Bewilligung erforderlich.
Wenn Sie die Öffnungszeiten Ihres Gastronomiebetriebes für einen speziellen Anlass einmalig oder auch dauerhaft verlängern möchten, müssen Sie dafür separate Bewilligungen einholen.
Sie können das jeweilige Bewilligungsgesuch auf dieser Seite unter «Online Dienste» herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss beim Schalter der Einwohnerkontrolle Unterägeri eingereicht werden.