Individuelle Prämienverbilligung
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Das Gesuch ist auf dem entsprechenden Formular unter Beilage des gültigen Versicherungsausweises bis 30. April des laufenden Jahres bei der Einwohnerkontrolle Unterägeri einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.akzug.ch/produkte/praemienverbilligung-ipv/.
Kontakt
Einwohnerkontrolle Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 00
Fax +41 41 754 55 55
einwohnerkontrolle@unteraegeri.ch
Zugehörige Objekte
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