Hundesteuer
Registrierung von Hunden
Hunde müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt von tiermedizinischem Fachpersonal mit einem Mikrochip resp. Tätowierung dauerhaft gekennzeichnet werden.
Die Hundehalterin und der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hund in der Datenbank AMICUS korrekt registriert ist. Dies kann von einem Tierarzt oder einer Tierärztin vorgenommen werden.
Sie sind bereits Hundehalter bzw. Hundehalterin.
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login anmelden. Sie können Ihre Daten wie E-Mailadresse, Telefon-Nr., Sprache und Ihre Adresse selbst verwalten. Sie sind verpflichtet, die Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes zu melden. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard (Hundeausweis) nachbestellen. Ein Umzug oder Wegzug muss in AMICUS entsprechend erfasst und Ihrer Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt oder eine Tierärztin.
Sie haben neu einen Hund. Was müssen Sie tun?
Melden Sie sich bei uns per E-Mail (einwohnerkontrolle@unteraegeri.ch) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wir werden die Ersterfassung in der Datenbank AMICUS vornehmen und Ihnen Ihre Personen-ID, mit welcher die Tierärztin oder der Tierarzt Ihren Hund registrieren kann, mitteilen. Das Login als auch das Passwort für Website der AMICUS wir Ihnen danach direkt von der Identitas AG zugestellt.
Für die Anmeldung brauchen wir folgende Angaben:
- Vorname/Nachname Hundehalter, Hundehalterin
- Geburtsdatum Hundehalter, Hundehalterin
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Sie können Ihre Daten nach unserem Eintrag in die Datenbank selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard (Hundeausweis) nachbestellen. Ein Umzug oder Wegzug muss AMICUS entsprechend erfasst und Ihrer Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an tiermedizinisches Fachpersonal.
Hundesteuer
Die jährliche Hundesteuer beträgt CHF 150.00 pro Hund.
AHV und IV-Bezüger bezahlen CHF 75.00.
Für Wachhunde auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, welcher beim kantonalen Landwirtschaftsamt als landwirtschaftlicher Betrieb erfasst ist, beträgt die Steuer CHF 75.00.
Von der Hundesteuer befreit sind mit einem Leistungsheft ausgewiesene Polizei-, Militär-, Lawinen-, Schutz-,Sanitäts-, Nachsuchen-, Katastrophen- und Blindenhunde.
Die Hundesteuer wird jährlich durch die Einwohnerkontrolle Unterägeri mit Stichtag 1. März erhoben.
AMICUS-Kontakt und Helpdesk
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch
Kontakt
Einwohnerkontrolle Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 00
Fax +41 41 754 55 55
einwohnerkontrolle@unteraegeri.ch
Zugehörige Objekte
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