Gemeindesteuern

Die Erhebung der Gemeindesteuern erfolgt nach dem kantonalen Steuergesetz. Der Steuerfuss wird durch die Gemeindeversammlung jeweils im Dezember festgesetzt und gilt für das folgende Jahr.

Zuständig für den Versand der Steuererklärung, die Veranlagung und den Einzug der Steuern sowie für die Beantwortung von Fragen ist die kantonale Steuerverwaltung in Zug

Steuerverwaltung Kanton Zug
Bahnhofstrasse 26
Postfach
6301 Zug
+41 41 728 26 11
internet.stv@zg.ch
Steuerverwaltung — Kanton Zug (zg.ch)


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00  –  12:00 Uhr  |  13:30  –  17:00 Uhr

 

Steuerfuss

  2019 2020 2021 2022 2023
Einwohnergemeinde Unterägeri 64% 60%

60%

****57% ****57%
Kantonssteuer 82% 82% 80% 80% 80%
Bürgergemeinde Unterägeri *0% *0% *0% *0% *0%
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde **9% ***8,5% ***8,5% ***8,5% ***8,5%
Katholische Kirchgemeinde Unterägeri 11% 10% 9% 9% 9%

* Auf den Steuerfuss von 1% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 1% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 0%)

**Auf den Steuerfuss von 10% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 10% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 9%).

***Auf den Steuerfuss von 9,5% wird ein Steuerrabatt von 1% des Einheitssatzes gewährt.

****Auf den Steuerfuss von 60% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 3,0% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 57,0%)

 

Zugehörige Objekte

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