Gemeindesteuern

Die Erhebung der Gemeindesteuern erfolgt nach dem kantonalen Steuergesetz. Der Steuerfuss wird durch die Gemeindeversammlung jeweils im Dezember festgesetzt und gilt für das folgende Jahr.

Zuständig für den Versand der Steuererklärung, die Veranlagung und den Einzug der Steuern sowie für die Beantwortung von Fragen ist die kantonale Steuerverwaltung in Zug

Steuerverwaltung des Kantons Zug
Bahnhofstrasse 26
6300 Zug
+41 41 594 20 00
internet.stv@zg.ch
Steuerverwaltung — Kanton Zug (zg.ch)


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00  –  12:00 Uhr  |  13:30  –  17:00 Uhr

 

Steuerfuss

  2021 2022 2023 2024 2025
Einwohnergemeinde Unterägeri

60%

57% 4)

57% 4)

56% 5)

54% 6)
Kantonssteuer 80% 80% 80% 82% 82%
Bürgergemeinde Unterägeri

0% 1)

0% 1)

0% 1)

0% 1)

0% 1)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

8.5% 2)

8.5% 2)

8.5% 2)

7.5% 3)

7.5% 3)

Katholische Kirchgemeinde Unterägeri 9% 9% 9% 9% 8%

 

1) Auf den Steuerfuss von 1% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 1% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 0%)

2) Auf den Steuerfuss von 9,5% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 1% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 8,5%).

3) Auf den Steuerfuss von 8,5% wird ein Steuerrabatt von 1% des Einheitssatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 7,5%).

4) Auf den Steuerfuss von 60% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 3% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 57%)

5) Auf den Steuerfuss von 59% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 3% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 56%)

6) Auf den Steuerfuss von 57% wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 3% des Einheitsansatzes gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 54%)

Zugehörige Objekte

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