Umweltkommission (UweK)
Grundlage
Gemeinderatsbeschluss vom 04. Januar 2023
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) vom 29.01.1998 (Stand 01.10.2018)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) vom 05.05.1998 (Stand 19.09.2012)
- GR Beschlüsse Energiestadt
Auftrag
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich des Umweltschutzes
Zielsetzungen
- Förderung einer nachhaltigen Umweltpolitik bei der Energienutzung, in den kommunalen Gebäuden und Anlagen, bei der Versorgung und Entsorgung sowie bei der Mobilität
- Umsetzung des zur Erreichung des Energielabels erstellten Massnahmenkatalogs
- Förderung des Energie- und Umweltbewusstseins in der Bevölkerung mit Informationen und Aktionen
- Landschaftsentwicklungskonzept
Anforderungsprofil
Interessierte an Umweltfragen
Kompetenzen
Beratung des Gemeinderates
Zusammensetzung
Zuständige Gemeinderätin, je eine Vertretung der FDP.Die Liberalen, Die Mitte, SVP, SP und Alternative - Die Grünen, Vertretung Abteilung Bau, Sekretariat durch die Verwaltung, externe Fachleute nach Bedarf.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|