Winterdienst - wichtige Hinweise

4. November 2024

Winterdienst - wichtige Hinweise

Wir bitten die Bevölkerung davon Kenntnis zu nehmen, dass zugepflügter Schnee respektive Schnee von Privat- und Vorplätzen nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden darf. Die Anstösser sind dafür verantwortlich, dass dieser Schnee ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmende) entsorgt wird.

Zudem dürfen Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt werden. Hydranten müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein.

Das Strassen- und Weggebiet darf nicht in einer seinen Zweck beeinträchtigenden Weise benützt werden. Insbesondere ist das Lagern von Materialien aller Art oder das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Strassen untersagt, soweit dadurch der Verkehr und der Winterdienst gestört oder die Sicherheit der Strassenbenützenden gefährdet wird. Das Parkieren auf Fusswegen ist grundsätzlich untersagt.

Das Entfernen von zugepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser.

Unterägeri, im November 2024

Abteilung Bau