Formular Krankenkassenverbilligung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) soll Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Unterstützung bieten. Die IPV wird aus den allgemeinen Steuereinnahmen durch den Bund und den Kanton finanziert.

Reichen Sie den Antrag inkl. Beilagen bis spätestens 30. April des laufenden Jahres bei der Einwohnerkontrolle, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri ein. Auf verspätet eingereichte Anmeldungen kann aufgrund der Verwirkungsfrist nicht eingetreten werden.

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