Einwohnergemeindeversammlung
Ort
AEGERIHALLE6314 Unterägeri
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023
- Kenntnisnahme Finanzplan
- Genehmigung des Budgets 2024, Festsetzen der Steuern
- Teilrevision der Gemeindeordnung – Erhöhung der Kompetenz für den Gemeinderat für den Kauf und Tausch von Grundstücken auf CHF 6.0 Mio.
- Kreditbegehren für den Ersatzneubau der Abdankungshalle beim Friedhof
- Kreditbegehren für die Massnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, Umgebungsgestaltung und öffentliche WC-Anlage beim Oberstufenschulhaus Schönenbüel
- Totalrevision des Anstellungsreglements der Einwohnergemeinde Unterägeri
- Reglement über das Halten von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer
- Motion der Alternative Die Grünen, der SP sowie der Grünliberalen für eine langfristige, nachhaltige Gesamtverkehrsplanung im Ägerital
Die Kurzfassung des Budgets 2024 mit Berichten und Anträgen des Gemeinderates zu den vorliegenden Traktanden wird allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, wo auch die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften ab Mittwoch, 15. November 2023, eingesehen werden können.
Um die Druck- und die Erstellungskosten einzusparen, wird die ausführliche Version des Budgets 2024 nicht mehr gedruckt. Das Budget 2024 ist abrufbar auf der Website der Einwohnergemeinde Unterägeri unter https://www.unteraegeri.ch/budgetrechnung. Sollte jemand keinen Zugriff auf das Internet haben, kann ein Exemplar des ausführlichen Budgets bei der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Unterägeri, Zugerstrasse 2, 6314 Unterägeri, Tel. 041 754 55 45, verlangt werden.
Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
- Voraussetzungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (§ 398 ZGB, SR 210).
Download
Dokumente
Name | |||
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2024 Budget (PDF, 660.84 kB) | Download | 0 | 2024 Budget |
Vorlage_ordentliche_Gemeindeversammlung_11.12.2023 (PDF, 4.11 MB) | Download | 1 | Vorlage_ordentliche_Gemeindeversammlung_11.12.2023 |