Kaminfeger des Kantons Zug
Kaminfegedienst
Das Gesetz über den Feuerschutz verpflichtet Gebäudeeigentümer im Kanton Zug, ihre Feuerungsanlagen periodisch von einer Kaminfegerin oder einem Kaminfeger kontrollieren und reinigen zu lassen.
Dadurch wird erreicht, dass:
- Brände vermieden werden
- die Betriebssicherheit gewährleistet bleibt
- Störungsfälle reduziert werden (Kaminbrand, Kohlenmonoxidvergiftungen)
- eine lange Lebensdauer der Anlage gewährleistet bleibt
- die Energie rationell genutzt wird (reduzierte Heizkosten)
- ein aktiver Beitrag an den Umweltschutz geleistet wird.
Alle weiteren Infos und Merkblätter finden Sie auf https://www.gvzg.ch
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Dienste | +41 41 754 55 50 | peter.lueoend@unteraegeri.ch |