Kaminfegedienst

Das Gesetz über den Feuerschutz verpflichtet Gebäudeeigentümer im Kanton Zug, ihre Feuerungsanlagen periodisch von einer Kaminfegerin oder einem Kaminfeger kontrollieren und reinigen zu lassen.

Dadurch wird erreicht, dass:

  • Brände vermieden werden
  • die Betriebssicherheit gewährleistet bleibt
  • Störungsfälle reduziert werden (Kaminbrand, Kohlenmonoxidvergiftungen)
  • eine lange Lebensdauer der Anlage gewährleistet bleibt
  • die Energie rationell genutzt wird (reduzierte Heizkosten)
  • ein aktiver Beitrag an den Umweltschutz geleistet wird.


Alle weiteren Infos und Merkblätter finden Sie auf https://www.gvzg.ch

Aktionen

Zugehörige Objekte